Versicherung
Schimmel nach Wasserschaden:
Was zahlt die Versicherung?
9 Min. Lesezeit · Kai Roß, Bausachverständiger
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ob die Versicherung zahlt, hängt direkt von der Schadensursache ab.
- Gebäudeversicherung greift bei Leitungswasser, Sturm und Feuer – nicht bei Baumängeln.
- Schäden durch den Nachbarn gehen an dessen Haftpflichtversicherung.
- Ohne professionelle Dokumentation werden Forderungen häufig abgelehnt oder gekürzt.
Ein Rohrbruch, ein undichtes Dach, der Kühlschrank des Nachbarn hat ausgelaufen – Wasserschäden können schnell und unverhofft entstehen. Was danach folgt, ist oft noch belastender: Schimmelbefall in der Wand, der sich wochenlang ausbreitet, während die Frage offen bleibt, wer die Kosten übernimmt. Die Antwort hängt stark davon ab, was genau passiert ist – und wie gut der Schaden dokumentiert wurde.
Die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude ab – aber nur durch bestimmte, vertraglich festgelegte Ereignisse. Schimmel, der als direkte Folge eines dieser Ereignisse entsteht, ist in der Regel mitversichert, sofern er zeitnah gemeldet und fachgerecht dokumentiert wird.
Versicherte Ereignisse (typischerweise):
- Leitungswasserschäden durch geplatzte Rohre oder defekte Armaturen
- Sturmschäden (ab Windstärke 8) mit Folgedurchfeuchtung
- Feuer- und Löschwasserschäden
- Überschwemmung durch Starkregen (nur mit Elementarschadenklausel)
Wichtig: Schimmel als direktes Folgeprodukt eines dieser Ereignisse gilt als mitversicherter Schaden. Schimmel, der sich über Wochen oder Monate entwickelt hat, ohne dass ein konkretes versichertes Ereignis vorlag, ist typischerweise ausgeschlossen.
Wenn der Nachbar schuld ist
Kommt das Wasser vom Nachbarn – durch einen Rohrbruch, eine überlaufende Waschmaschine oder ein vergessenes Fenster im Regen – haftet nicht Ihre Versicherung, sondern die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Voraussetzung: Der Nachbar hat eine Privathaftpflichtversicherung. Das ist zwar weit verbreitet, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Ohne Haftpflichtversicherung des Nachbarn kann der Schaden direkt von ihm eingefordert werden – was jedoch einen Zivilrechtsweg bedeutet, der ohne Dokumentation und Gutachten schwer zu gewinnen ist.
Was Versicherungen in der Regel nicht übernehmen
- Schimmel durch bauliche Mängel (fehlende Dämmung, Wärmebrücken)
- Schimmel durch falsches Lüftungsverhalten der Bewohner
- Schimmel als Folge mangelnder Instandhaltung des Eigentümers
- Vorschäden, die vor dem Versicherungsabschluss bereits vorhanden waren
- Schäden, die verspätet gemeldet wurden (Fristen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag)
- Schäden, bei denen keine fachkundige Dokumentation vorliegt
Warum ein Gutachten Ihre Erstattung entscheidet
Versicherungen beauftragen eigene Gutachter – und deren primäres Ziel ist die korrekte Einordnung des Schadens, nicht die maximale Erstattung. Das ist kein Vorwurf: Versicherungsschutz endet dort, wo der Vertrag endet. Aber: Wenn die Dokumentation des Schadens lückenhaft ist, entsteht Spielraum für Kürzungen.
Ein unabhängiges Sachverständigengutachten, das zeitnah nach dem Schadensereignis erstellt wird, verschiebt das Kräfteverhältnis:
- Dokumentiert Ursache und Ausmaß des Schadens objektiv und nachvollziehbar
- Schützt vor Schuldzuweisungen ("Bewohnerverschulden") durch den Versicherungsgutachter
- Bildet rechtssichere Grundlage für Widersprüche und Nachverhandlungen
- Wird bei Rechtsstreitigkeiten als Beweismittel vom Gericht anerkannt
- Beschleunigt die Schadensregulierung erheblich
Was Sie im Schadensfall tun sollten
Schaden sofort melden
Ihrer Versicherung innerhalb von 24–72 Stunden – je nach Vertrag. Verspätete Meldung kann zur vollständigen Ablehnung führen.
Keine eigenmächtigen Reparaturen
Machen Sie nichts kaputt, was die Ursache verdeckt. Warten Sie auf die Begutachtung, bevor Sie Böden herausreißen oder Wände verputzen.
Eigene Dokumentation erstellen
Fotos mit Datum und Uhrzeit, Schriftverkehr mit dem Vermieter (falls relevant), Zeugenkontakte sichern.
Unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen
Der Gutachter Ihrer Versicherung vertritt die Versicherungsinteressen. Ein unabhängiger Bausachverständiger vertritt Ihre.
Praxishinweis
Vorsicht mit dem Begriff „Schimmel“ bei der Schadensmeldung: Manche Versicherungen prüfen besonders kritisch, wenn Schimmel explizit gemeldet wird, da er häufig als Folge von Nutzerverhalten eingestuft wird. Besser: Melden Sie den Wasserschaden (das versicherte Ereignis) und dokumentieren Sie den Schimmel als Folgeschaden mit professionellem Gutachten.
Schaden dokumentieren lassen
Wasserschaden mit Schimmelfolge?
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Rücksprache mit einem unabhängigen Sachverständigen.